Arbeitsvertrag
Zwischen
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- Der Arbeitnehmer
wird für die Dauer von 3 Jahren gerechnet ab Aufnahme der Tätigkeit
am Beschäftigungsort vom Arbeitgeber als______________ zu den allgemeinen
Bedingungen des Manteltarifvertrages für das Gaststätten-
und Hotelgewerbe in der jeweils gültigen Fassung und auf der Grundlage
der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen der
Bundesrepublik Deutschland eingestellt.
Der Lohn beträgt monatlich EURO __________ brutto für eine
vereinbarte Arbeitszeit von _________ Stunden / monatlich
- An Sachbezügen
werden gewährt :
a ) Anwesenheitskost : Frühstück - Mittagessen - Abendessen
b ) Wohnung
um jeweils zu den nach §160 RVO festgesetzten Sätzen gegen
den Bruttolohn verrechnet.
Abtretung und Verpfändung von Zahlunganssprüchen aus dem
Arbeitsverhältnis sind ausgeschlossen.
- Überstunden
dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung des Betriebsinhabers
bzw. seines Vertreters geleistet werden. Sie können durch Freizeitgewährung
ausgeglichen werden. Überstundenansprüche bestehen nicht,
soweit übertarifliche Löhne gezahlt werden. Die Verrechnung
von
Überstundenansprüchen gegen übertarifliche Entlohnung
kann nur auf Monatsbasis erfolgen. Verbleibende Entgeltansprüche
aus Überstunden
sind mit Ablauf des Monats fällig, in dem sie geleistet sind.
- Die Anreisekosten
vom Wohnort des Arbeitnehmers zum
Beschäftigungsort übernimmt der Arbeitgeber.
Die Kosten der Rückreise trägt der Arbeitnehmer. Er ermächtigt
den Arbeitgeber, die hierfür vorraussichtlich erforderlichen Kosten
durch Einbehaltung monatlicher Teilbeiträge in Höhe von EURO
51,13 aus seinem Nettolohn auf ein Sperrkonto bei der hiesigen Bank
einzuzahlen und anzusparen .
Der Arbeitgeber bürgt für alle Kosten, die durch Einreise,
Aufenthalt und
Rückreise des Arbeitnehmers entstehen.
- Das auf höchsten
3 Jahre befristete Arbeitsverhältnis (§ 4 Ziff.4 AAV i.V.m.
§ 4 Ziff.4 ASAV) kann während seines Verlaufes beidseitig
unter Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist gekündigt
werden.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig.
Zu den wichtigen Gründen zählen insbesondere: unentschuldigtes
Fernbleiben
vom Arbeitsplatz, wiederholte Dienstbehinderung durch Trunkenheit, schwere
Beleidigung von Betriebsangehörigen, ungebührliches Verhalten
gegenüber Gästen, geschäftsschädigendes Verhalten
sowie anderweitige
Tätigkeit des Arbeitnehmers für Dritte während der Freizeit
und des Urlaubs.
- Wer den Vertrag
bricht oder schuldhaft die Lösung des Betrages außerhalb
der normalen Kündigungsfristen herbeiführt, schuldet dem anderen
Teil unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruches eine
Vertragsstarfe in Höhe des anteiligen Lohnes für einen Monat.
Die Vertragstrafe kann von beiden Vertragspartnern gegen
Zahlungsansprüche gleich welcher Art aus dem Vertragsverhältnis
aufgerechnet werden .
- Der Arbeitnehmer
versichert ausdrücklich, arbeitsfähig, nicht krank, nicht
behindert und nicht schwanger zu sein.
- Dieser Vertrag
wird in zwei Ausfertigungen erstellt, wovon jeder Vertragspartner eine
Ausfertigung erhält. Zusätzliche Kopien werden den betreffenden
Behörden ( Botschaft, Ausländeramt, Arbeitsamt ) zur Verfügung
gestellt. Änderungen dieses Vertrages bedürfender Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
Datum:
........
Dieser
Arbeitsvertrag befindet sich in Übereinstimmung mit den geltenden
arbeitsrechtlichen sowie tarifvertraglichen Bestimmungen und einschlägigen
Vorschriften des Ausländerrechts.
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