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SATZUNG
THAILÄNDISCHER
GASTÄTTENVERBAND DEUTSCHLAND
PARAGRAPH
1
Allgemeines
| Punkt |
1. |
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Der Name des Verein lautet:" THAILÄNDISCHER
GASTÄTTENVERBAND DEUTSCHLAND"
Abkürzung: TGV Nach Eintragung in das Vereinregister:
TGV e.V.
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| Punkt |
2. |
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Thailändische Restaurants gemäß dieser
Satzung sind Restaurants, die nicht weniger als 75 Prozent
ihrer Speiseangebote als thailändische Speisen
anbieten und die in der Bundesrepublik registriert sind.
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| Punkt |
3. |
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Der thailändische Gastättenverband
Deutschland e.V. steht unter der Schirmherrschaft der
Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin. |
| Punkt |
4. |
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Sitz des Vereins ist die: Königlich
Thailändische Botschaft in Berlin. |
| Punkt |
5. |
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Zielsetzung des Vereins:
| 5.1 |
Pflege, Verbreitung und Entwicklung der thailändischen
Eßkultur |
| 5.2 |
Aufbau der kulturellen Verbundheit unter Thailändern
und zwischen Thailändern und anderen Staatsbürgern
durch thailändishe Küche, die zum Verständnis
und zur Liebe der thailändische Eßkultur
beiträgt. |
| 5.3 |
Zentrum und Treffpunkt zum Austausch von Ideen
und Ratschlägen, die das Betreiben von thailändischen
Restaurants betreffen. |
| 5.4 |
Förderung der Verbundenheit der thailändischen
Restaurants zum Nutzen bei Verhandlungen mit Dritten
und zur Förderung und zum Vorteil der thailändischen
Restaurants. |
| 5.5 |
Vermittler zwischen Betriebsinhabern und Angestellten
in thailändischen Restaurants zwecks Verständigung
und gerechter Behandlung. |
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| Punkt |
6. |
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Vereinsmitglieder sind in drei Katergorien aufzuteilen:
| 6.1 |
Ordentliche Mitglieder sind diejenigen, die gemäß den Vorraussetzungen in Punkt
7. als Mitglieder beigetreten sind. |
| 6.2 |
Außerordentliche Mitglieder sind
diejenigen, die nicht die Eigenschaften gemäß
Punkt 7.1 besitzen. |
| 6.3 |
Ehrenmitglieder sind ein Vertreter der Botschaft,
ehrbare Personen oder Personen mit besonderer Befähigung
oder Personen,die den Verein fördern, und durch
Abstimmung des Vereinsvorstands zur Mitgliedschaft
eingeladen worden sind, |
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| Punkt |
7. |
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Eigenschaften der ordentlichen Mitglieder:
| 7.1 |
Sie sind Inhaber eines thailändischen Restaurants
oder dessen Vertreter. die durch eine schriftliche
Vollmacht zur Vertretung berechtigt sind. Die Anzahl
der vertreter ist auf zwei begrenzt. Bei der Stimmabgabe
hat ein Restaurant jeweils eine Stimme. |
| 7.2 |
Sie weisen gute Führung auf. |
| 7.3 |
Ihnen ist gemäß Punkt 11.4 die Mitgliedschaft
niemals aberkannt worden. |
| 7.4 |
In ihrem Restaurant müssen mindestens zwei
Köche beschäftigt sein. |
| 7.5 |
Belege der Registrierung bei der deutschen Behörde
sind vorzulegen. |
| 7.6 |
Bei thailändischen Restaurants, die andere
Eigenschaften besitzen als vorgeschrieben, trifft
das Komitee durch Stimmabgabe die Entscheidung. |
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| Punkt |
8. |
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Bewerbung zur Aufnahme als außerordentliches
Mitglied Bewerber für eine außerordentliche
Vereinsmitgliedschaft reichen dem Komitee das ausgefüllte
Formular des Vereins ein, wobei die Bestätigung von
mindestens zwei ordentlichen Mitgliedern erforderlich
ist. Nach Zustimmung des Komitees sind die Aufnahmegebühren
fällig. |
| Punkt |
9. |
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Die Mitgliedschaft der Ehrenmitglieder
beginnt mit dem Erhalt der Zusage der Personen, die
vom Komitee als Ehrenmitglieder Vorgeschlagen wurden. |
| Punkt |
10. |
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Mitgliederjahresbeiträge
Die Höhe der Beiträge werden je nach Bedarf
vom Komitee bestimmt. Die Bekanntmachung wird zur Information
der Mitglieder im Büro des Vereins ausgehängt. |
| Punkt |
11. |
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Die Mitgliedschaft endet aus folgenden Gründen:
| 11.1 |
Schließung des Betriebs, Wechsel des Inhabers |
| 11.2 |
Kündigung, Tod des Mitgliedes |
| 11.3 |
11.3 Fehlende Eigenschaften als Mitglied oder
Verfehlungen bei der Pflichtausübung als Mitglied,
wobei mindestens 5 Mitglieder den Antrag auf Aberkennung
unterzeichnen und dem Komitee vorlegen. |
| 11.4 |
Das Komitee kann durch Abstimmung die Aberkennung
bewirken, wenn das Mitglied durch sein Verhalten
dem Verein Schaden zufügt. Hierbei werden bei
der Versammlung zweidrittel der Stimmen des Komitees
benötigt. |
| 11.5 |
Fehlende Beitragszahlung nach dreimaliger schriftlicher
Mahnung. |
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| Punkt |
12 |
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Rechte und Verpfichtungen der Mitglieder:
| 12.1 |
Ordentliche Mitglieder dürfen an der Versammlung
teilnehmen. |
| 12.2 |
Ordentliche Mitglieder können bei der Versammlung
jeweils eine Stimme abgeben. Sie können sich
zur Wahl zum Vereinspräsidenten und zu Komiteemitgliedern
stellen. |
| 12.3 |
Ordentliche Mitglieder können
bei dem Komitee eine außerordentliche Hauptversammlung
beantagen. Dazu sind ein Drittel der Stimmen der
ordentlichen Mitglieder nötig. |
| 12.4 |
Sie sind berechtigt, gemäß
der Regelung der Komitees, die Räumlichkeiten
des Vereins zu nutzen. |
| 12.5 |
Sie sind berechtigt, beim Komitee
Antrag aüf Überprüfung der Dokumente
und der Buchhaltung des Vereins zu bewirken. |
| 12.6 |
Sie sind berechtigt, beim Komitee
Vorschläge zur Führung des
Vereins einzureichen. |
| 12.7 |
Sie sind verpfichtet, die Satzung
des Vereins streng zu befolgen . |
| 12.8 |
Sie sind verpfichtet, bei den Tätigkeiten
des Vereins behilflichzu sein . |
| 12.9 |
Sie sind verpfichtet, an den Tätigkeiten
des Vereins teilzunehmen
und den Verein und dessen Ruf zu fördern . |
| 12.10 |
Sie sind verpfichtet, gemäß
der Regelung des Komitees, die Jahresbeiträge zu zahlen . |
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PARAGRAPH 2
Wahl des Komitees
| Punkt |
13. |
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Die Hauptversammlung wählt ein Komitee zur Durchführung
der Vereinsgeschäfte. Das Komitee besteht aus einem
Vorsitzenden und nicht weniger als zehn Mitgliedern. |
| Punkt |
14. |
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Wahl des Vorsitzenden und Komitees
| 14.1 |
Die Wahl des Vorsitzenden und des Komitees erfogt
alle zwei Kalenderjahre. Der Wahltermin darf um
höchstens 30 Tage überschritten werden. |
| 14.2 |
Die Wahl findet in der ordentlichen Hauptversammlung
statt. Die Vereinsmitglieder legen eine Liste von
ordentlichen Mitgliedern vor, die zu Komiteesgliedern
gewählt werden sollen, und die von mindestens
einem anderen Mitglied bestätigt werden. Nach
Einreichung der Listen übernehmen mindesten
drei Mitglieder, jedoch nicht mehr als fünf
Mitglieder, die Aufgabe, Stimmzettel zu verteilen
und die Stimmen auszuzählen . |
| 14.3 |
Die Stimmabgabe erfolgt geheim. Danach werden
die Stimmen sofort ausgezählt und das Ergebnis
wird bekanntgegeben . |
| 14.4 |
Vier Positionen, die gewählt werden müssen, sind ein Vorsitzender, ein Buchhalter und zwei
Prüfer der Buchhaltung . |
| 14.5 |
Der gewählte Vorsitzende behält sich
das Recht vor, die Komiteemitglieder als ein Team
selbst zusammemzustellen, die die Resttätigkeiten
übernehmen. |
| 14.6 |
Im Falle, daß die gewählten Personen
keine thailändischen Staatsbürger sind
oder die vorgeschriebenen Eigenschaften nicht besitzen, wird die Wahl für ungültig erklärt. Es werden innerhalb von 30 Tagen nach der ersten
Wahl neue Listen vorgeschlagen und erneut Stimmen
abgegeben, bis Personen mit thailändischer
Staatsbürgerschaft und den vorgeschriebenen
Eigenschaften gewählt wurden . |
| 14.7 |
Die Liste der Personen, die bei der Wahl Stimmen
erhalten haben, wird nach der Anzahl der erhaltenen
Stimmen geführt. Sie sind Reservekomiteemitglieder,
für den Fall, daß Komiteemitglieder
ihre Stellen quittieren. |
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| Punkt |
15. |
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Der Handelsbotschafter (Minister of Office of the
Commercial Affairs) ,
ist auf Grund seiner Position Ehrenmitglied .
der Wirtschaftsberater(Director of Office of Thailand
Board of Investment) ,
der Direktor des Fremdenverkehrsamtes (Tourism Authority
of Thailand) ,
der Direktor des Handelszentrums (Office of Thai
Trade Center) in Frankfurt / Main und ein Beamter
der Königlichen Botschaft (Royal Thai Embassy) sind auf Grund ihrer Position Ehrenmitglieder.
Die Ehrenmitglieder haben die Aufgabe, die Tätigkeiten
des Vereins dadurch zu unterstützen, daß
sie zusammen mit dem Komitee an Versammlungen teilnehmen
und Vorschläge und Ideen unterbreiten. Sie haben
jedoch kein Stimmrecht .
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PARAGRAPH 3
Position und Aufgaben des Komitees
| Punkt |
16. |
 |
Position und Aufgaben des Komitees
| 16.1 |
Der Vorsitzende übernimmt die Geschäftsführung
des Vereins, ist Vertreter des Vereins gegenüber
Dritten, übernimmt den Vorsitz bei Komiteeversammlungen, ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlungen
sowie die Funktion als Mitglied des Komitees zur
Förderung der thailändischen Kultur in
der Bundesrepublik Deutschland. |
| 16.2 |
Der Buchhalter übernimmt sämtliche
Aufgaben, die die finanziellen Angelegenheiten
des Vereins betreffen. Er führt Buch über
Einnahmen und Ausgaben des Vereins und bewahrt die
Belege zwecks Überprüfung auf . |
| 16.3 |
Zwei Prüfer der Buchhaltung überprüfen
mindestens einmal in sechs Monaten die Buchhaltung
des Vereins. |
| 16.4 |
Weiterern Komiteemitgliedern werden vom
Vorsitzenden Positionen und Aufgaben zugeteilt.
|
|
| Punkt |
17. |
|
Ernennung von stellvertretenden Komiteemitgliedern
| 17.1 |
Der Vorsitzende ist berechtigt, von den
Mitgliedern höchstens fünf geeignete
Personen zu stellvertretenden Komiteemitgliedern
zu ernennen, die die Aufgaben des Vorsitzenden
unterstützen. Diese Positionen enden mit
dem Ende der Amtszeit des Vorsitzenden.
|
| 17.2 |
Das Komitee kann mit Zustimmung des Präsidenten
zwei geeignete Personen (mit besonderer Befähgung) zu stellvertretenden Komiteemitgliedern ernennen, deren Amtszeit mit dem Ende der Amtszeit des Komitees
endet . |
|
| Punkt |
18. |
|
Beendigung der Amtszeit
Die Amtszeit des Komitees endet, wenn dies nicht gemäß
Punkt 14.6 geschieht, durch :
| 18.1 |
fehlende Mitgliedschaft |
| 18.2 |
Kündigung |
| 18.3 |
Tod |
| 18.4 |
durch Abstimmung des Komitees, wobei zwei Drittel
der Stimmen erforderlich sind. |
|
| Punkt |
19. |
|
Die Komiteemitglieder, die ihr Amt aufgaben wollen, reichen dem Vorsitzenden die schriftlichen Kündigung
ein. Sie werden vom Amt entlassen, wenn der Vorsitzende
die Kündigung genehmigt hat. |
| Punkt |
20. |
|
Wenn ein Komiteemitglied aus dem Amt scheidet, wird
sein Amt durch ein Reservekomiteemitglied besetzt . |
| Punkt |
21 |
|
Rechte und Pflichten des Komitees
| 21.1 |
Das Komitee ist berechtigt, verschiedene Regelungen, die nicht in
Widerspruch zu der Satzung stehen, zu erlassen, die von den
Vereinsmitglieder befolgt werden. |
| 21.2 |
Das Komitee kann die Hauptversammlung
einberufen. |
| 21.3 |
Das Komitee führt die Vereinsgeschäfte
der Satzung und
Zielsetzung des Vereins gemäß . |
| 21.4 |
Das Komitee ist für sämtliche Vereinsgeschäfte
veranwortlich. |
| 21.5 |
21.5 Das Komitee beruft die Hauptversammlung ein, wenn ein Drittel der
ordentlichen Vereinsmitglieder einen Antrag auf
Einberufung einer Hauptversammlung gestellt haben. Die Hauptversammlung muß innerhalb von 30
Tagen nach Erhalt des Antrags stattfinden . |
| 21.6 |
Das Komitee fertigt Dokumente und Belege über
Vereinsgeschäfte und Protokolle der Versammlungen
an, die auf Verlangen von den Vereinsmitgliedern
üderprüft werden können . |
| 21.7 |
Das Komitee kommt weiteren Verpflichtungen gemäß
der Satzung nach. |
|
| Punkt |
22. |
|
Das Komitee kommt zwecks Beschprechung der Vereinsgeschäfte
mindestens einmal in sechs Monaten zusammen . |
| Punkt |
23. |
|
Bei Komiteeversammlungen muß mehr als die Hälfte
der Komiteemitglieder anwesend sein. Bei der Abstimmung, wenn nicht anders vorgeschrieben, entscheidet die Mehrheit
der Stimmen. Bei gleicher Anzahl der Stimmen enscheidet
der Präsident . |
| Punkt |
24. |
|
Im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden bei der Komiteeversammlung
oder wenn der Präsident seine Aufgaben dabei nicht
wahrnehmen kann, wählt das Komitee ein Komiteemitglied
zum Vorsitzenden der jeweiligen Versammlung. |
PARAGRAPH 4
Hauptversammlung
| Punkt |
25. |
 |
Die Hauptversammlung gibt es als
| 25.1 |
ordentliche Hauptversammlung oder
als |
| 25.2 |
außerordentliche Hauptversammlung
|
|
| Punkt |
26. |
|
Das Komitee beruft jährlich eine ordentliche Hauptversammlung
ein . |
| Punkt |
27. |
|
Bei der ordentlichen Hauptversammlung werden mindestens
folgende Tagesordnungspunkte dargelegt :
| 27.1 |
Bericht über Vereinsgeschäfte
des vergangenen Jahres |
| 27.2 |
Bericht über Einnahmen und Ausgaben
des Jahres |
|
| Punkt |
28. |
|
Eine außerordentliche Hauptversammlung findet
statt, wenn das Komitee dies veranlaßt oder wenn
nicht weniger als ein Drittel der Vereinsmitglieder dies
bei dem Komitee beantragt haben . |
| Punkt |
29. |
|
Die bekanntmachung der Hauptversammlung erfolgt durch
schriftliche Mitteilung an die Mitglieder, in der Datum,
Uhrzeit und Ort festgelegt werden. Die Mitteilung muß
15 Tage vor der Hauptversammlung die angemeldete Anschrift
der Mitglieder erreicht haben.
|
| Punkt |
30. |
|
Die Hauptversammlung kommt zustande, wenn nicht weniger
als ein Drittel der ordentlichen Mitglieder teilnimmt. Ist die Anzahl der ordentlichen Mitglieder weniger als
ein Drittel, entscheiden die anwesenden Mitglieder, ob
die Versammlung trotzdem stattfindet, Wird negativ entschieden, so wird die Versammlung um 30 Tage verschoben, die dann
ohne die vorgeschriebene Anzahl der Teilnehmer stattfindet
. |
| Punkt |
31 |
|
Bei der Abstimmung in der Hauptversammlung gilt die
Mehrheit der Stimmen. Wird die gleiche Anzahl der Stimmen
abgegeben, enscheidet der Vorsitzende. |
| Punkt |
32.1 |
|
Der Vereinsvorsitzende ist Vorsitzender der Hauptversammlung.
Wenn der Vereinsvorsitzende nicht anwesend ist oder diese
Aufgabe nicht wahrnehmen kann, wählt die Versammlung
ein Komiteemitglied zum Vorsitzenden der jeweiligen Versammlung
. |
| Punkt |
32.2 |
|
Über die Beschlüsse der Hauptversammlung ist
ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer
und vom Vorsitzenden der Hauptversammlung zu unterzeichen
ist. Der Protokollführer wird jeweils vor beginn
der Hauptversammlung aus den Reihen der Komiteemitglieder
gewählt. |
PARAGRAGH 5
Finanzen und Vermögen
| Punkt |
33. |
 |
Das Komitee ist für veranwortlich Finanzen und
Vermögen des Vereins . |
| Punkt |
34. |
|
Das Bargeld des Vereins wird auf ein Konto bei einer
Bank in der Bundesrepublik Deutschland, das unter dem
Namen des Vereins eröffnet wird, eingezahlt.
| 34.1 |
Bei Auszahlung werden Unterschriften folgender
Personen benötigt :
Buchhalter + Vorsitzender
oder Buchhalter + die vom Vorsitzenden bevollmächtigte
Person
oder Vorsitzender + die vom Buchhalter bevollmächtigte
Person
|
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PARAGRAGH 6
Änderung der Satzung
| Punkt |
35. |
 |
Bei Änderung der Satzung wird bei der ordentlichen
Hauptversammlung nicht weniger als zwei Drittel der Stimmen
der ordentlichen Mitglieder benötigt. Die Stimmabgabe
der ordentlichen Mitglieder kann per Post erfolgen. |
ZUSATZ
Beschäftigung von Personen, die keine
Mitglieder sind
| Punkt |
36. |
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Wenn der Verein Personen, die keine Mitglieder sind,
für die Tätigkeit des Vereins anstellt, bedarf
die Anstellung der Zustimmung des Komitees. Der Arbeitsvertrag
ist bis zum Ende der Amtszeit des Komitees gültig
. |
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